Workshops

Freitag, 16. Januar 2026

11:45 – 13:15 Uhr: Workshops 1 – 6

Workshop 1: Die gemeinsame Vergabestelle – Rechtsrahmen und Erfahrungsberichte aus der kommunalen Praxis

Ziel des Workshops ist es, die Potenziale und Herausforderungen gemeinsamer Vergabestellen praxisnah und rechtssicher zu beleuchten. Der Fokus liegt auf interkommunaler Zusammenarbeit, rechtlicher Ausgestaltung, Steuerfolgen und operativen Erfahrungswerten. Der Workshop richtet sich an kommunale Entscheidungsträger:innen, Einkäufer:innen, Verwaltungspraktiker:innen und juristische Fachleute.

Geplanter Inhalt des Workshops (Auszug):

• Einführung in die Rechtsgrundlagen: Zentrale Beschaffungsstellen gem. § 120 Abs. 4 GWB, Abgrenzung zu externer Unterstützung, § 108 GWB, § 2b UStG
• Kooperationsformen in der Praxis: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Zweckverbände, GmbH – einschließlich vertraglicher, steuerlicher und haftungsrechtlicher Aspekte
• Strategische und organisatorische Ausgestaltung: Aufgabenverteilung, Kommunikation mit Bedarfsträgern, Digitalisierung (VMS), Steuerung und Qualitätskontrolle
• Praxisbeispiele aus dem Landkreis Celle: Herr Greinert bringt konkrete Erfahrungen aus der Umsetzung gemeinsamer Vergabestrukturen ein, u. a. zur interkommunalen Koordination, Erfolgsfaktoren und Lessons Learned
• Diskussion & Austausch: Interaktive Sequenz mit Raum für Fragen, Erfahrungstransfer und Diskussion möglicher Übertragbarkeiten

Referenten:

  • Denny Greiert, Bauingenieur, Mitarbeiter der Zentralen Verabestelle des Landkreises Celle
  • Daniel R. Nikolaides, Ass. iur., Referatsleiter „Zentraler Einkauf“ im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

 

Workshop 2: Die Sicherstellung „echten“ Wettbewerbs – Wann sind Auftraggeber zum Ausgleich von Wissensvorsprüungen und zu anderen Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet?

Um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen und Chancengleichheit zwischen den Bietern herzustellen, können Auftraggeber zur Vornahme von Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet sein. Klassisches – und normiertes – Beispiel ist das sog. vorbefasste Unternehmen. Für diese spezielle Konstellation regelt § 7 VgV, dass mögliche Vorteile aus der Projektantenstellung ausgleichbedürftig sind. Darüber hinaus hat die vergaberechtliche Rechtsprechung aus den vergaberechtlichen Grundprinzipien, insbesondere dem Grundsatz der Gleichbehandlung, für einzelne Fallgruppen bestimmte Ausgleichsinstrumente hergeleitet. Dies betrifft beispielsweise die Beteiligung des Bestandsunternehmens am Vergabeverfahren oder eines Unternehmens, mit dem der Auftraggeber in sonstiger Weise in der Vergangenheit kooperiert hat. Meist geht es in diesen Fällen um den Ausgleich von Informations- und Wissensvorsprüngen (vgl. OLG Saar-brücken, Beschl. v. 07.05.2025, Az. 1 Verg 1/25). Aber auch der Ausgleich sonstiger Wettbewerbsvorteile, wie z. B. durch Wertungsaufschläge oder den Verzicht auf bestimmte Zuschlagskriterien, werden zunehmend diskutiert (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 01.03.2014, Az. Verg 11/22; OLG S-H, Beschl. v. 13.06.2019, Az. 54 Verg 2/19). Vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen fragen sich Auftraggeber, wie viel „echten“ Wettbewerb sie im Rahmen ihres Vergabeverfahrens ermöglichen müssen. Dies gibt Anlass, sich vertieft mit der Pflicht der Auftraggeber zum Ausgleich von Wissensvorsprüngen und sonstigen Wettbewerbsvorteilen im Rahmen eines Workshops auf dem Hamburger Vergabetag 2026 auseinanderzusetzen.

Gliederung
1. Einführung in die unterschiedlichen Konstellationen (Projektant, Bestandsunternehmen, Kooperationen aus der Vergangenheit)
2. Wann sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich? Wann ist ein Ausschluss gerechtfertigt? – Darstellung anhand aktueller Rechtsprechung.
3. Welche Ausgleichsmaßnahmen bzw. welche Formen des Ausgleichs von Informationsvorsprüngen kommen in Betracht? Welche Erfahrungswerte haben die Teilnehmenden?
4. Wo liegen die Grenzen der Ausgleichspflicht?

Referenten:

  • Dr. Michael Kleiber, Fachanwalt für Vergaberecht, Assoziierter Partner, Graf von Westphalen
  • Katja Henckel, Rechtsanwältin, Graf von Westphalen

 

Workshop 3: Vergabe trifft Praxis: Erfolgreiche Modelle für die Beschaffung externer Fachkräfte

Der gemeinsame Vortrag von Dataport und Hays beleuchtet die strategische und rechtssichere Beschaffung von externem Personal im öffentlichen Sektor. Im Spannungsfeld von Vergaberecht, Bieterinteresse, dem Streben nach Digitalisierung und dem Fachkräftemangel ein Thema von wachsender Relevanz. Im Fokus stehen zwei zentrale Vertragsmodelle: Dienstverträge und Arbeitnehmerüberlassung. Die Referenten geben einen praxisnahen Überblick über rechtliche Grundlagen, typische Einsatzszenarien, Abgrenzungen zwischen den beiden Vertragsarten sowie Herausforderungen beider Modelle. Dabei wird aufgezeigt, wie öffentliche Auftraggeber die passende Vertragsform wählen, rechtliche Stolperfallen vermeiden und Ausschreibungen marktgerecht gestalten können.
Anhand konkreter Praxisbeispiele wird die Umsetzung in der Vergabepraxis veranschaulicht. Von der Bedarfsermittlung bis zum Zuschlag werden die wesentlichen Phasen eines Beschaffungsvorhabens skizziert und die Entscheidungsfindungsprozesse bei einem öffentlichen Auftraggeber wie Dataport beleuchtet. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in Leistungsbeschreibungen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie vertragliche Besonderheiten. Der Vortrag richtet sich an Vergabepraktiker, die Orientierung suchen: Welches Modell passt zu meinem Bedarf? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Wie gelingt die Zusammenarbeit mit externen Partnern? Eine offene Diskussionsrunde lädt zum Austausch über Erfahrungen und Best Practices ein.

Referenten:

  • Nikolas Balhorn, Senior Consultant Public Services, Hays AG
  • Sven Rieper, Referent für Vergaberecht, Dataport AöR

 

Workshop 4: Qualitätsorientierte Ausschreibungsverfahren für Gebäudereinigungsleistungen

Reinigungsleistungen werden von einer großen Anzahl von Kommunen und öffentlichen Auftraggebern benötigt. Dem steht eine von technischen und rechtlichen Besonderheiten geprägte Branche gegenüber. Dies stellt besondere Anforderungen an die Ausschreibung von Reinigungsleistungen. Insbesondere dann, wenn neben einer reinen Preiswertung (100% Preis, der Billigste gewinnt) auch Leistungsparameter (der Wirtschaftlichste gewinnt) gewertet werden sollen.
Erfahren Sie aus erster Hand, wie Sie Verfahren effizient und prüfbar gestalten können.
Wir zeigen auf, wie Sie durch prüfsichere Vergabeunterlage in die Lage versetzt werden, Angebote besser zu hinterleuchten, um dann eventuell die richtigen Aufklärungsfragen in der 3. Wertungsstufe (Angemessenheit der Preise) an -im ersten Moment sehr günstige (billige)- Bieter zu stellen. Nur so können Sie die empfohlenen 4 Wertungsstufen einer Vergabe richtig erarbeiten, um Ihre Vergabeentscheidung prüfsicher zu dokumentieren. Dies wird in anschaulicher Weise an vielen Beispielen, beginnend von tarifrechtlichen Vorgaben über kalkulatorischen Feinheiten bis hin zur Bildung von Preis/Leistungsverhältnissen für das Gebäudereinigungsverfahren, erläutert.
Auch wird über die Qualitätssicherungskonzeption im Vergabeverfahren eingegangen, um nach der Vergabe in der Auftragsumsetzung auch im Sinne des „Werkvertrages“ die Leistung (das bestellte Werk) effizient überprüfen zu lassen.
Denn nur Leistungen, die überwacht werden, wird man tatsächlich erhalten.

Referenten:

  • Torsten Kohn, Geschäftsführer und Vergabepraktiker, RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V.

 

Workshop 5: Das Gebot der Produktneutralität – Mut zur angemessenen Produktspezifikation im Leistungsverzeichnis

Die Leistungsbeschreibung darf nicht auf bestimmte Produkte verweisen, wenn dadurch Unternehmen begünstigt oder ausgeschlossen werden. Dies ist Ausfluss des vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Eine produktspezifische Ausschreibung liegt vor, wenn das Produkt explizit genannt wird oder technische Vorgaben so präzise angegeben werden, dass die Bieter faktisch keine Auswahlmöglichkeit mehr haben (verdeckte Produktvorgabe). Der Workshop verfolgt einen praxisnahen Überblick zur Anwendung dieser Maßgaben und soll insbesondere die Handhabung diesbezüglicher Ausnahmen erleichtern: Die Produktvorgabe ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt, d.h. der Auftraggeber dokumentiert objektive auftragsbezogene Gründe hierfür. Oder der Auftragsgenstand ist nicht anders als durch den Verweis auf ein Leitprodukt hinreichend verständlich beschreibbar. In letzterem Fall ist zwingend der Zusatz „oder gleichwertig“ zu verwenden.

Dem Workshop liegt folgender Aufbau zugrunde:
1. Rechtsprechungspraxis zum Gebot der Produktneutralität
2. Spannungsfeld zur Handhabung diesbezüglicher Ausnahmen
– Praktische Vorteile (zulässiger) Verweise auf Richtfabrikate
– Abgrenzung zu wettbewerbsverengenden Produkt- bzw. Materialvorgaben
– Praktische Risiken eines Verstoßes gegen das Gebot der Produktneutralität
3. Aktuelle Maßgaben des EuGH bzgl. Materialvorgaben (vgl. EuGH, Urt. v. 16.01.2025 – C424/23)
4. Fragen und Diskussion

Referenten:

  • Dr. Jan Scharf, GÖRG
  • Dr. Oliver Jauch, GÖRG
  • Dr. Simon Manzke, GÖRG
  • Sebastian Bahr, GÖRG
  • Theresa Röttger, GÖRG
  • Dr. Jens Gerlach Burchardi, GÖRG

 

Workshop 6: Handlungsrisiken für Vergabestellen und wie mit ihnen umzugehen ist

Am 6. Juni 2024 hat der Europäische Gerichtshof (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Juni 2024, Az. C-547/22) eine vielbeachtete Entscheidung zum Schadensersatz in Vergabeverfahren getroffen: Schon für den Verlust der Chance auf eine Auftragserteilung soll Bietern zukünftig bei einem rechtswidrigen Ausschluss von einem Vergabeverfahren einen Schadenersatzanspruch zustehen. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar, der insbesondere in Bezug auf das deutsche Recht zu beachten ist. Nach der deutschen Rechtsprechung wird der entgangene Gewinn regelmäßig nur ersetzt, wenn der Bieter nachweisen kann, dass er den Auftrag mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten hätte.

Drohen öffentlichen Auftraggebern und ihren Vergabestellen bei ihren Vergabeentscheidungen nun Haftungsrisiken, wie kann sich die öffentliche Hand wappnen und welche Auswirkungen hat die Entscheidung und das bevorstehende Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz auf den Umfang mit Bewerbern und Bietern?

Im Hauptteil des Workshops werden die neuen Entwicklungen aus dem Vergaberecht inklusive Fallstricke in Vergabeverfahren mit Hilfe von Praxisbeispielen erarbeitet. Der Workshop soll den Teilnehmern ein profundes Rüstzeug zur rechtssicheren Beschaffung an die Hand geben, sie in die Lage versetzen, mit vergaberechtlichen Risiken umzugehen und ihnen hierfür pragmatische und praxisbewährte Handlungsoptionen aufzeigen. Die Teilnehmer werden in dem Umgang mit wichtigen Verfahrensentscheidungen und ihrer rechtssicheren Ausgestaltung geschult.

Referenten:

  • Fabian Budde, Fachanwalt für Vergaberecht, Salaried Partner, Kanzlei HEUKING
  • Nils Leonhard, Rechtsanwalt, Kanzlei HEUKING

 

14:15 – 15:45 Uhr: Workshop 7 – 12

Workshop 7: Teststellungen und Präsentationen rechtssicher bewerten und dokumentieren

In vielen Vergabeverfahren dienen Präsentationen und Teststellungen als Mittel, um qualitative Leistungsaspekte besser erfassen zu können. Zugleich sind sie besonders anfällig für rechtliche Fehler: Häufig fehlt es an klaren Bewertungsmaßstäben, an einer einheitlichen Anwendung durch das Gremium oder an einer ausreichenden Dokumentation. Damit drohen Nachprüfungsverfahren und Verzögerungen. Die Zulässigkeit und Grenzen, die Anforderungen die Bewertung sowie an die Dokumentation sind immer wieder Gegenstand vergaberechtlicher Rechtsprechung wie jüngst im Beschluss des BayObLG vom 11. Juni 2025 (Verg 9/24). Diesen Themen widmet sich der Workshop.

Dem Workshop liegt folgender Aufbau zugrunde:
1. Anwendungsbereiche und Zwecke von Teststellungen und Präsentationen
2. Zulässigkeit und Grenzen von Teststellungen und Präsentationen
– Mündlicher Vortrag als Teil des Angebots – auch ohne Grundlage im schriftlichen Angebot zulässig?
– Bewertung des „Wie“ der Präsentation – hinreichender Bezug zum Auftragsgegenstand oder unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien?
3. Bewertungsmethodik in der Praxis
– Gestaltung hinreichend konkreter Bewertungskriterien für die Präsentation
– Bekanntmachung des Ablaufs und der Bewertungsgrundlagen
– Einheitliche Bewertung durch Gremien und Umgang mit Subjektivität
4. Anforderungen an die Dokumentation
– Dokumentation des Inhalts der Präsentation
– Dokumentation der Bewertung
– Zeitliche Aspekte
5. Fragen und Diskussion

Referenten:

  • Dr. Jan Scharf, GÖRG
  • Dr. Oliver Jauch, GÖRG
  • Dr. Simon Manzke, GÖRG
  • Sebastian Bahr, GÖRG
  • Theresa Röttger, GÖRG
  • Dr. Jens Gerlach Burchardi, GÖRG

 

Workshop 8: Der unliebsame Bieter

Ob Querulant, Schlechtleister oder dubioses Unternehmen – jeder Auftraggeber kennt den „unliebsamen Bieter“. Doch wie soll ein Auftraggeber professionell und rechtssicher mit solchen Bietern umgehen? Den Auftrag sollen sie auf jeden Fall nicht erhalten! Gerade in derzeit angespannten Haushaltslagen kann sich kein öffentlicher Auftraggeber den falschen Bieter leisten.

Der Workshop beleuchtet – anhand von Praxisbeispielen – die Möglichkeiten von Auftraggebern, das Verfahren so zu gestalten, dass unliebsame Bieter von vornherein nicht in Betracht kommen, und zeigt Handlungsoptionen auf, wie der Auftraggeber schwarze Schafe doch noch aussortieren kann, wenn diese es dennoch in das Verfahren geschafft haben.

Für das Publikum werden Umfragen erstellt, an denen es live über einen QR-Code teilnehmen kann. Es werden z.B. Textbausteine für Aufklärungs- oder Nachforderungsschreiben oder Handlungsoptionen für verschiedene Situationen vorbereitet. Die Zuhörer können über den QR-Code abstimmen, welche Option sie in der Situation wählen würden. Anschließend werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Handlungsoptionen erläutert.

Gliederung:
I. Vor Bekanntmachung: Gestaltung von Eignungs- und Zuschlagskriterien
II. Nach Bekanntmachung:
1. Aufklärung, Nachfrage, Nachforderung
2. Ausschluss und Vergabesperre
3. Hoffen, dass es gut geht …

Referenten:

  • Dr. Michelle Heydenreich, Rechtsanwältin für Vergaberecht, Bau- und Architektenrecht, Kapellmann und Partner
  • Dr. Manuel Feller, Fachanwalt für Vergabe- und Beihilferecht, Kapellmann und Partner

 

Workshop 9: KI konkret: Entwicklung von Prompts und „Custom-GPTs“ für vergabespezifische Anwendungsfälle

Der Hamburger Vergabetag 2025 hat sich intensiv mit dem Einsatz von Technologie und insbesondere von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren befasst.
Der Workshop „KI konkret: Entwicklung von Prompts und „Custom-GPTs“ für vergabespezifische Anwendungsfälle“ knüpft hieran an und widmet sich der Frage, wie KI-Sprachmodelle die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren in der Praxis unterstützen können.
In diesem interaktiven Workshop entwickeln die Teilnehmer gemeinsam konkrete Anwendungsfälle für den Einsatz von KI im Vergabekontext. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung werden die Herausforderungen und Anregungen der Teilnehmer gesammelt. Im Workshop werden diese Themen vorgestellt, gemeinsam priorisiert und ein konkretes Anwendungsfeld ausgewählt. Anschließend werden in Kleingruppen passende Prompts und „Custom-GPTs“für ein Sprachmodell entwickelt, getestet und hinsichtlich rechtlicher sowie praktischer Aspekte diskutiert. Ziel ist es, gemeinsam praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten, die den Vergabealltag erleichtern und innovative Ansätze für die öffentliche Beschaffung aufzeigen.

Workshop-Agenda:
» Rückblick auf 2025: Potenziale von KI-Sprachmodellen im Vergabewesen
» Priorisierung von Herausforderungen und Anregungen der Teilnehmer
» Einführung in die Entwicklung von Prompts und „Custom-GPTs“
» Interaktive Entwicklung und Tests von Prompts und „Custom-GPTs“in Kleingruppen
» Zusammenführung sowie rechtliche und praktische Bewertung der Ergebnisse

Refernten:

  • Christoph Hermann, Rechtsanwalt im Bereich Legal Public Services, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Michael Roth, Rechtsanwalt im Bereich Legal Business Services, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Workshop 10: Mit Markterkundungen rechtssicher und effizient zur perfekten Ausschreibung

Markterkundungen scheinen ein „alter Hut“ zu sein. Kaum eine Vergabestelle beginnt ein Vergabeverfahren ohne sie. Fragt man aber genauer nach, ergibt sich folgendes Bild: Regelmäßig wird mit „Markterkundung“ lediglich „Internetrecherche“ gemeint. Oft dient sie lediglich der Auftragswertschätzung, als Inspirationsquelle für Leistungsbeschreibungen oder als notwendiger Zwischenschritt vor der Direktvergabe. Manche Vergabestellen holen im Rahmen von Markterkundungen „indikative Angebote“ ein. Andere wiederum fürchten, dass der Dialog mit einzelnen potentiellen Bietern im Vorfeld von Vergabeverfahren rechtswidrig ist, jedenfalls Ausschlussgründe schafft. Letztere Furcht teilen auch potentielle Auftragnehmer: Muss mich der öffentliche Auftraggeber nicht von einem späteren Vergabeverfahren ausschließen, wenn ich ihn vorher bereits unterstützt habe?
Tatsächlich ist die Markterkundung ein unterschätztes Instrument. Eine zweckmäßige Markterkundung hilft verhindern, dass keine, unpassende oder zu teure Angebote eingehen. Markterkundungen helfen, nicht „am Markt vorbei“ auszuschreiben. Sie ist die beste Prävention, Vergabeverfahren später ungewollt aufheben zu müssen. Wer das Instrument der Markterkundung beherrscht, begründet sämtliche Entscheidungen zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens besser und rechtssicherer – sei es bei der Losaufteilung, produktspezifischen Vorgaben in der Leistungsbeschreibung, der Verfahrenswahl, der Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, Gestaltungsfragen rund um Preisblatt und Vertrag, der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten und innovativen Beschaffungen.
Der rechtliche Rahmen ist weit. Die Vorgaben in § 28 VgV und den Parallelvorschriften in UVgO, VOB/A usw. sind dünn, was große Spielräume eröffnet. Allerdings gibt es auch rechtliche „Dos“ and „Don’ts“. Diese muss man kennen. Sie finden sich nicht nur in den Paragrafen zur Markterkundung. Im Auge behalten müssen Vergabestellen auch § 7 VgV und die übrigen Vorschriften zum Umgang mit vorbefassten Bietern.
Der Workshop soll Vergabestellen und (potentiellen) Bewerbern und Bietern gleichermaßen die vielfältigen Möglichkeiten von Markterkundungen aufzeigen. Anhand von erfolgreichen Praxisbeispielen zeigt er auf, was im Vorfeld der Vergabe und im Zusammenspiel zwischen Auftraggeber und Markt alles möglich ist. Die Beispielfälle decken eine Vielzahl von Auftragsgegenständen ab – von IT-Dienstleistungen, Konzessionen bis hin zu „klassischen“ Lieferleistungen. Die rechtlichen Grenzen, die aktuelle Rechtsprechung zu Ausschlussgründen und Gleichbehandlungsforderungen bei vorbefassten Unternehmen werden ebenso behandelt wie zweckmäßige Umsetzungsvarianten. Am Schluss des Workshops sollen die Teilnehmer/-innen konkrete Umsetzungsideen in ihre Praxis mitnehmen.

Referenten:

  • Marc Philip Greitens, Rechtsanwalt für Vergaberecht, Salaried Partner, Kanzlei HEUKING

 


Workshop 11: Vertrag am Ende: Was tun, wenn nichts mehr geht?

Typische Krisensituationen in Beschaffungsstellen: Die Vertragslaufzeit endet – oder ist längst abgelaufen. Das Volumen ist ausgeschöpft. Eine Verlängerungsoption wurde übersehen. Und für ein neues Vergabeverfahren fehlt schlicht die Zeit.

Wie lässt sich das Problem lösen? Was tun, wenn kurzfristig weiterbeschafft werden muss, aber die vergaberechtlichen Vorgaben nicht aus dem Blick geraten dürfen? Dieses Webinar gibt einen praxisorientierten Überblick über die Handlungsmöglichkeiten bei Vertragsverlängerungen, Auftragserweiterungen und Interimsvergaben.

Anhand typischer Fälle aus dem Beschaffungsalltag wird vermittelt, welche Spielräume bestehen, wie diese rechtlich sauber genutzt werden können und wie die fundierte Dokumentation im Vergabevermerk aussieht. Die Teilnehmenden lernen, wie sie selbst in kritischen Situationen fundiert, strukturiert und dokumentationsfest agieren

Referenten:

  • Robert Thiele, Syndikusrechtsanwalt für Vergabe- und Vertragsrecht, Referent, Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

 

Workshop 12: MPV – Generalübernehmer – Generalunternehmer – Lose? Welche Möglichkeiten bietet die Vergaberechtsreform für Bauvorhaben?

In dem Workshop erhalten Sie einen Überblick, was das Gesetzt zur Beschleunigung der Vergaben öffentlicher Aufträge in der Praxis für Bauvorhaben bringt. Rechtsanwältin Diercks-Oppler erläutert Ihnen, die unterschiedlichen Vertragsmodelle und die damit verbundenen Vorteile und Risiken, insbesondere, welche Möglichkeiten es gibt, Planungsleistungen in das Projekt einzubinden und wie sich das auf die Vergabe auswirkt. Außerdem werden die Vor- und Nachteile von Mehrparteienverträge (MPV) betrachtet. Sie erhalten viele praktische Tipps, für die Gestaltung der Vergabeverfahren und der Verträge. Am Ende des Workshops haben Sie größere Sicherheit bei der Frage erlangt, wie Sie ihr Bauvorhaben optimal realisieren.

Im Einzelnen:
– Realisierung von Bauvorhaben
➢ Hochbau – Tiefbau – Wohnungsbau
➢Besonderheiten der Bauausführung
➢Vertragsgestaltung
-Vergaberecht nach der Reform
➢Lose
➢Ausnahmen
➢Haushaltsrecht
-Wer darf was wann?
➢Infrastruktur
➢Verwaltungsbauten u.ä.
➢Wohnungsbau

Referenten:

  • Gritt Diercks-Oppler, Fachanwältin für Vergaberecht, Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwaltskanzlei Diercks-Oppler